Entsorgung von spitzen und scharfen Gegenständen (AVV 180101)

Für die Entsorgung von spitzen und scharfen Gegenständen stellen wir Ihnen kostenpflichtig Behälter zur Verfügung.

Weitere Kosten entstehen nicht, da die Entsorgungskosten bereits im Erwerb des Behälters enthalten sind (Preise auf Anfrage).

DL8_9690

Behälter in 1,5 l  und 2 l